AGB der Reitschule Klein
Stand: Februar 2026
§ 1 Vertragsabschluss und -dauer
Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen der Reitschule Klein und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Gebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Stunden berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner der Reitschule Klein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.
§ 2 Zahlungsbedingungen für Vertragskunden
Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen monatlichen Gebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung oder Urlaub) oder Abbruch der gebuchten Stunden entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Gebühren.
Die Begleichung der Beiträge für Vertragskunden erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Mit Vertragsabschluss ermächtigt der Vertragspartner die Reitschule Klein, die jeweils fälligen Beträge per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto einzuziehen. Eine andere Zahlungsweise (z. B. Barzahlung, Überweisung, PayPal o. Ä.) ist nicht möglich.
Im Anhang befindet sich eine entsprechende SEPA-Lastschriftmandatsvorlage, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Reitschule Klein zurückzugeben ist. Änderungen der Bankverbindung sind der Reitschule Klein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kann eine Lastschrift aufgrund fehlerhafter Angaben, mangelnder Kontodeckung oder Widerrufs nicht eingelöst werden, trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Bankgebühren und Verwaltungskosten.
§ 2a Zahlungsbedingungen Einzel- und Probestunden / Ponyausleihe
Alle zusätzlich oder einmalig gebuchten Reitstunden, wie Einzel- oder Probestunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, behalten wir uns vor den vollen Preis für die gebuchte Einheit zu verlangen.
§ 2b Zahlungsbedingungen Kindergeburtstage
Bei Kindergeburtstagen ist kostenloses Stornieren bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 50% des Preises.
§ 3 Preise
Die aktuellen Gebühren sind in dem beiliegenden Vertrag aufgeführt.
§ 4 Versäumte Stunden, Verspätungen, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen
Sollte der Vertragspartner Zeitverluste bei den Reitstunden erleiden, die in der Person des Vertragspartners begründet sind oder durch Umstände, die durch ihn zu verantworten sind, und dadurch daran gehindert sein, gebuchte Stunden in vollem Umfang zu nutzen (z. B. Verspätungen), so besteht kein Anspruch darauf, dass diese Zeitverluste ausgeglichen werden. Sollte der Vertragspartner Stunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung mit der Reitschule Klein nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht grundsätzlich nicht. Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d. h. für mindestens einen Monat nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines der Reitschule Klein vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit der Reitschule Klein anteilig nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt in keinem Falle. Die Reitschule Klein weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise geschäftliche oder private Termine oder eine Kinderbetreuung etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Gebühren weiter zu zahlen sind. Während des jährlichen Betriebsurlaubs, an Renntagen auf dem Gelände und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die monatlichen Gebühren weiter zu entrichten. Die genauen Zeiten der Betriebsferien werden im Voraus bekannt gegebenen. Eine Bekanntgabe kann beispielsweise durch die Aushänge in der Stallgasse der Reitschule Klein erfolgen. Sofern der Vertragspartner sich unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann die Reitschule Klein ihn bzw. die minderjährige Person, für die er diesen Vertrag geschlossen hat, ohne Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren vom weiteren Unterricht ausschließen. Falls zwingende Gründe (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt usw.) vorliegen, können Stunden nachgeholt, zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Reitlehrer oder an ein bestimmtes Pferd gebunden. Falls Longen- und Einzelstunden sowie die Miete für Ponys nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit zumindest die Möglichkeit besteht, anderen Kindern den Platz zur Verfügung zu stellen, erhebt die Reitschule Klein den vollen Preis. In jedem Fall wird darum gebeten, bei Krankheit oder Nichtteilnahme am Unterricht die Reitschule Klein im Voraus zu informieren, damit eine reibungslose Planung gewährleistet werden kann. Grundsätzlich erfolgen die Reitstunden witterungsunabhängig. Im Falle witterungsbedingt notwendiger Einschränkungen besteht kein Ersatzanspruch des Vertragspartners.
§ 5 Betriebsferien
Die Reitschule Klein hat insgesamt fünf Wochen Betriebsferien pro Kalenderjahr. Der genaue Zeitraum der Betriebsferien kann von Jahr zu Jahr variieren und wird rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Alle Vertragspartner sind verpflichtet, sich eigenständig über die jeweiligen Termine auf der Website der Reitschule Klein zu informieren. Die Betriebsferien können zusammenhängend oder in einzelnen Wochen über das Jahr verteilt stattfinden. Die Reitschule Klein bemüht sich, diese Zeiten vorwiegend mit bereits geplanten Veranstaltungen oder externen Events auf dem Gelände abzustimmen, sodass die reguläre Pferdezeit möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Während der Betriebsferien findet kein Gruppenunterricht (auch kein Pony ABC) statt. Pflege- und Reitbeteiligungen können gegebenenfalls trotzdem stattfinden; dies wird individuell besprochen. Die Reitschule Klein behält sich jedoch vor, den Betrieb für mindestens zwei der fünf Ferienwochen vollständig einzustellen, sodass in diesem Zeitraum keine Reit- oder Pflegebeteiligungen möglich sind. Die monatlichen Beiträge sind auch während der Betriebsferien in voller Höhe zu entrichten, da es sich um laufende Vertragsverhältnisse mit ganzjährig kalkulierten Kosten (z. B. Pferdeunterhalt, Personal, Betriebskosten) handelt. Eine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
Zusätzlich zu den fünf Wochen Betriebsferien können pro Kalenderjahr bis zu sechs bewegliche Betriebsferientage angesetzt werden. Diese Tage können kurzfristig bekannt gegeben werden. Gründe hierfür können unter anderem Renntage auf dem Gelände, extreme Wetterbedingungen, höhere Gewalt oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals sein. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Eine Erstattung oder Verrechnung der Beiträge erfolgt auch für diese beweglichen Ferientage nicht.
§ 6 Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail bei der umseitig genannten Adresse der Reitschule Klein eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Reitschule Klein an. Für eine fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Kündigung durch die Reitschule Klein erfolgt gemäß § 620 ff. BGB.
§ 7 Haftung
Der gesamte Aufenthalt auf der Anlage und auf Veranstaltungen der Reitschule Klein geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Die Reitschule Klein haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule Klein keine Haftung. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule Klein über die Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Stallgeländes für Gäste und Angehörige des Vertragspartners erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
§ 8 Film- und Fotoaufnahmen
In der Reitschule Klein werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies der Reitschule Klein ausdrücklich in schriftlicher Form mit. Eine solche Mitteilung gilt für die Zukunft, eine rückwirkende Vernichtung oder Nichtverwendung der von der Reitschule Klein gefertigten und verwendeten Aufnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Falls die rückwirkende Vernichtung oder Nichtverwendung durch die Reitschule Klein ermöglicht werden kann, wird unter Abwägung der widerstreitenden Interessen – insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen und medienwirksamen Interessen der Reitschule Klein – eruiert werden, ob eine Vernichtung oder Nichtverwendung ermöglicht werden kann. Sofern der Vertragspartner der Reitschule Klein nicht mitteilt, dass die gefertigten Aufnahmen nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen, stimmt der Vertragspartner der Veröffentlichung honorarfrei zu; die Film- bzw. Fotorechte gehen somit zeitlich unbefristet und für sämtliche Nutzungs- und Verwendungsarten in den Besitz der Reitschule Klein übergehen. Die Fotos werden z. B. von der Reitschule Klein auf der Internetseite www.reitschule-klein-berlin.de und der Internetseite www.reitschule-am-ententeich.de sowie zu Social-Media-Zwecken und/oder anderen Marketingmaßnahmen verwendet. Die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen sowie deren Verwendung durch den Vertragspartner oder dessen Angehörige sind ohne die vorherige Erlaubnis der Reitschule Klein nicht gestattet.
§ 9 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
Mit Betreten der Anlage der Reitschule Klein sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher Form werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.
§ 10 Kommunikations- und Informationspflichten
Die Kommunikation zwischen der Reitschule Klein und dem Vertragspartner erfolgt vorrangig per WhatsApp oder E-Mail. Alle wichtigen Informationen wie Betriebsferien, Veranstaltungen, Änderungen im Ablauf oder andere organisatorische Mitteilungen werden auf der Website der Reitschule Klein veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung der Vertragspartner sich eigenständig und regelmäßig über aktuelle Informationen zu informieren. Urlaubszeiten, in denen Reitschüler nicht am Unterricht teilnehmen können, sind rechtzeitig im Voraus (idealerweise mehrere Wochen oder Monate vor dem geplanten Zeitraum) mitzuteilen. Bei Krankheitsfällen muss eine Abmeldung spätestens 5 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Nicht abgesagte Termine gelten als unentschuldigtes Fehlen. Ein wiederholtes Nicht-Abmelden vom Unterricht wird zum Wohle unserer Pferde nicht geduldet und kann (nach vorheriger Ermahnung) zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen.
§ 11 Pferdezeit und Tierwohl
Die Reitschule Klein bietet pädagogisch und tiergerecht gestaltete Pferdezeit-Programme an. Diese beinhalten (je nach Kurs und Zielgruppe) Reiten, Bodenarbeit, Pflege, theoretische Inhalte sowie den bewussten Umgang mit dem Pferd. Ziel ist die Förderung eines verantwortungsvollen, respektvollen und sicheren Miteinanders zwischen Mensch und Tier. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reitzeit, Gangart, Disziplin oder Pferdezuweisung besteht nicht. Der Unterrichtsinhalt richtet sich nach dem individuellen Lernstand, dem Wohlbefinden der Pferde und der pädagogischen Zielsetzung. Das Wohl der Pferde steht jederzeit an oberster Stelle. Die Reitschule Klein behält sich daher vor, Unterrichtseinheiten, Kursinhalte oder Pferdeeinsätze im Sinne des Tierwohls anzupassen, zu verkürzen oder abzusagen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung. Gleichzeitig bleibt der sportliche Gedanke und die individuelle Weiterentwicklung der Reitschüler ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Unser Ziel ist es, Fortschritt und Freude mit Rücksicht und Achtsamkeit gegenüber unseren tierischen Partnern zu verbinden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
Impressum: Reitschule Klein, Inhaberin Joana Klein, Treskowallee 159, 10318 Berlin
Mobil: 0151-14370943, E-Mail: info@reitschule-klein-berlin.de, Steuernummer: 32/382/62043
Anfragen
Du möchtest bei uns reiten?
